Ehrenordnung des Vereins

WAPPEN§ 1 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Verein

(1) Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Verein erfolgen für 15 Jahre, 25 Jahre, 40 Jahre, 50 Jahre, 60 Jahre, und weiter in 5-Jahresschritten.

(2) Die zu ehrenden Mitglieder erhalten Urkunden und Vereinsnadeln des SC Hammer: in Bronze (15 J.), Silber (25 J.), Gold (40 J.), Silber m. Kranz (50 J.), Gold m. Kranz (60 J.). Bei weiteren Ehrungen werden besondere Geschenke überreicht.

§ 2 Ehrungen für langjährige Mitarbeit in der Vereinsführung

(1) Die Ehrungen für langjährige Mitarbeit in der Vereinsführung erfolgen entsprechend den Richtlinien des BLSV für das Ehrenwesen.
(2) Die Ehrungen erfolgen für: 10 Jahre und dann in 5-Jahresschritten.
(3) Geehrt werden Personen, die in dieser Zeit in führender Position, d.h. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungsrates oder als Trainer für den Verein tätig waren.

§ 3 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

(1) Ehrungen für besondere Verdienste um den SC Hammer und um den Sport gibt es auf Vereinsebene (Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold), bzw. werden bei den zuständigen Verbänden für die zu ehrenden Persönlichkeiten beantragt. In diesem Fall gelten die Richtlinien des Verbandes für die Vergabe.
(2) Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Verwaltungsrat die Verdienstplakette des Vereins an Persönlichkeiten im und außerhalb des SC Hammer vergeben.
(3) Die Verdienstplakette in Bronze wird vergeben:
An Personen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Sports, sei es durch Tätigkeit oder Unterstützung, verdient gemacht haben.
Für die Erringung eines dt. Meistertitels, Juniorenmeistertitels, Jugendmeistertitels oder Schülermeistertitels.
Für die aktive Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften.
Für das Erreichen einer Topplatzierung (Platz 2 – 15) bei einem Weltcuprennen.
Für langjährige, gute Leistungen, wobei mindestens ein Titel auf Landesebene errungen wurde.
(4) Die Verdienstplakette in Silber wird vergeben:
Für die Teilnahme an Olympischen Winterspielen.
Für das Erreichen von Platz 4 – 15 bei Welt- und Europameisterschaften.
Für einen Sieg bei einem Weltcuprennen.
Für außergewöhnliche Verdienste um den Verein oder in der Vereinsführung.
(5) Die Verdienstplakette in Gold wird vergeben:
Für das Erreichen eines Medaillenranges bei Olympischen Winterspielen oder bei Welt- und Europameisterschaften.
Für den Gewinn eines Jahresweltcup-Titels.
Für herausragende Verdienste in der Vereinsführung.
(6) Der Verwaltungsrat entscheidet über die Vergabe nach freiem Ermessen, ein Anspruch besteht nicht.

§ 4 Ehrenmitgliedschaft

(1) Auf Vorschlag des Vorstands kann der Verwaltungsrat Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
(2) Die Zahl der lebenden Ehrenmitglieder soll – außer in besonderen Ausnahmefällen – Fünf nicht übersteigen.
(3) Die Vergabe dieser höchsten Auszeichnung des Vereins erfolgt für nur für herausragende sportliche Leistungen oder für einzigartige Verdienste um den Verein.

Beschlossen durch den Verwaltungsrat am 4.11.2004